Benediktinerplatz 3

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AGB

AGB

Verkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Mit Unterfertigung des umseitigen Kaufvertrages ist der Kaufvertrag gültig zustande gekommen und ist vom Verkäufer zur sofortigen Ausführung vorgemerkt.

Wird die Anzahlung nicht geleistet, so hat dies keinen Einfluss auf den Abschluss des rechtskräftigen zustande gekommenen Kaufvertrages.

Eventuell gewünschte Abänderungen und Umtausch besprechen Sie bitte mit dem Verkaufspersonal, das angewiesen ist, alle nach Abschluss gewünschten des Kaufvertrages gewünschten Änderungen, sofern diese binnen einer Woche nach Auftragserteilung schriftlich bekanntgegeben werden und die Lieferanten diese noch berücksichtigen können , durchzuführen. Bereits in Arbeit befindliche Möbelstücke sind von einem Umtausch ausdrücklich ausgenommen. Ein Rechtsanspruch für Abänderungen oder Umtausch besteht nicht. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

  1. Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben. Der Käufer kann jedenfalls zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, sofern es nicht unmöglich und für den Verkäufer nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

Sofern der Käufer nicht Verbraucher des KSchG ist, gilt nachstehendes ausdrücklich als vereinbart: die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware. Der Käufer hat auftretende Mängel unverzüglich, wenn möglich bei Lieferung, jedenfalls aber spätestens binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Auftreten des Mangels bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche schriftlich zu rügen.

  1. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch ihn oder Personen, für die er einzustehen hat, verursacht werden. Dies erstreckt sich insbesondere auch auf Folgeschäden.
  2. Bis zur vollständigen Auszahlung des Kaufpreises inkl. aller Nebengebühren ( siehe Punkt 9) bleiben die gelieferten Gegenstände alleiniges und unbeschränktes Eigentum des Verkäufers. Bis dahin stellen sie somit nur ein dem Käufer anvertrautes Gut dar, welches weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Käufer ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne Einwilligung des Verkäufers zu verfügen, und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges, Verlustes und Verschlechterung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn die Ware an Dritte weitergegeben wird, was vor vollständiger Bezahlung grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verkäufers erfolgen darf. Der Käufer tritt die Kaufpreisforderung bzw. den Kauferlös an den Verkäufer ab. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorbehaltskäufer bei Weiterveräußerung den Eigentumsvorbehalt offen zu legen und den Erwerber davon in Kenntnis zu setzen, dass er nicht Eigentümer der Ware ist. Der Eigentumsvorbehalt des Vorbehaltskäufer bleibt bestehen.
  3. Im Insolvenzfall des Käufers ist der Verkäufer unter Berücksichtigung des vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehaltes berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Unabhängig von der Geltendmachung des Aussonderungsanspruches im Konkurs können ein Benutzungsentgeld sowie sonstige Schadenersatzansprüche im Konkursverfahren zur Anmeldung gebracht werden. Sollte der Käufer die Ware widerrechtlich weiter veräußert haben, ist er verpflichtet, Name und Anschrift des Erwerbers bekannt zu geben. Vom Käufer erzielte Kauferlöse gelten bereits mit dem Zeitpunkt der Weiterveräußerung als an den Verkäufer abgetreten.
  4. Kommt der Käufer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nach der zweiten Mahnung nicht nach, hat der Verkäufer das Recht, seinen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären, dies gilt auch, wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nur teilweise nicht nachkommt. In diesem Fall hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich zurückzustellen und ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Schadenersatzansprüche ( Entgeld für Benützung,Abnützung, Beschädigung,Transportspesen,etc.) sowie alle sonstigen mit der Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes verbundenen Kosten geltend zu machen. Das Recht des Verkäufers, den Vertrag aufrecht zu erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt den Vertragsrücktritt zu erklären, bleibt unberührt.
  5. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, so ist der Verkäufer unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stelle, wenn der Käufer seit mindestens 6 Wochen im Zahlungsrückstand ist und zwar mit der Bezahlung einer Rate oder auch nur eines Teiles einer Rate. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, den gesamten Kaufpreis/ noch aushaftenden Kaufpreis sofort fällig zu stellen und gerichtlich geltend zu machen.
  6. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der Höhe von 6% über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.
  7. Der Käufer verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Bezahlung sämtlicher Mahn –und Inkassospesen. Sollte der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden dem Käufer pro Mahnung des Verkäufers Euro 5,- verrechnet. Eine weitere Bearbeitungsgebühr bis zum Abschluss der vorprozessualen Tätigkeit des Verkäufers im Zusammenhang mit den erfolgten Mahnungen und sonstigen Maßnahmen wird in der Höhe von Euro 30,- in Rechnung gestellt. Der Käufer verpflichtet sich weiters zum Ersatz jener Kosten, die im Zusammenhang mit der Verfolgung und Betreibung des beiderseits vereinbarten Eigentumsvorbehalt anlaufen. Nach dem zweiten erfolglosen Mahnschreiben wird der Anspruch gerichtlich verfolgt.
  8. Rücktritt des Käufers § 3 KSchG
    1. hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützen Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche  erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält. An den Verbraucher,  frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.
    2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter dann Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch ein persönliches, individuelles Ansprechen auf der Strasse in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützen Räume gebracht hat.
    3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
    4. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
    5. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorgegangen sind oder
    6. bei Verträgen , bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgeld euro 15,- oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgeld Euro 45,- nicht übersteigt.
    7. der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragverhandlungen mitgewirkt hat, mit dem Vermerk zurückgestellt, der erkennen lässt, das der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs.1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.
    8. Der Verbraucher kann ferner von seinen Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren(§54,57 und 59 GesO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs1 und 4 sind auch auf diese Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs.3 zu.
  • 33 KSchG
  1. Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwillig maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten
  2. Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs.1 sind
    1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritte, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
    2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile
    3. die Aussicht auf einen öffentliche Förderung und
    4. die Aussicht auf einen Kredit
  3. der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werde. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass in Abs.1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.
  4. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu , wenn
  5. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden.
  6. der Ausschluss des Rücktrittsrechtes in einzelnen ausgehandelt worden ist oder
  7. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt
  8. Für die Rücktrittserklärung gilt§3 Abs4 KSchg sinngemäß
  9. Stellt der Käufer gleichzeitig mit dem Abschluss dieses Kaufvertrages in den Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers einen Antrag auf Kreditgewährung für diesen Kaufvertrag. So gilt  ausdrücklich als vereinbart

 

a.der Verkäufer hat eine Aussicht auf den Kredit nicht als wahrscheinlich dargestellt, die Beurteilung obliegt ausschließlich der Bank.

  1. Der Käufer nimmt die umseitig abgedruckte Bestimmung des § 3a KSchG ausdrücklich zur Kenntnis

Mit der Ablehnung des Kreditvertrages gilt der gegenständliche Kaufvertrag als aufgehoben, sofern nicht binnen 14 Tagen ab Verständigung von der Ablehnung vom Käufer eine andere Finanzierunsform beigebracht wird.

  1. Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag ohne hiezu berechtigt zu sein, hat der Verkäufer das Recht, die Rücktrittsreklärung des Käufers aufzunehmen und für diesen Fall eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des Bruttokaufpreises einzubehalten( Stornogebühr). Das Wahlrecht des Verkäufers nach wie vor auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, wird durch diese Vereinbahrung nicht berührt. Ebenso wenig das Recht des Verkäufers, einen die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden ersetzt zu begehren.
  2. Der Käufer stimmt zu, dass die in diesen Kaufvertrag angeführten Daten über den Käufer für Zwecke der Buchhaltung des Verkäufers und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die angeführten Daten werden zur Abwicklung des Kaufvertrages verwendet sowie ausschließlich in diesem Rahmen an die mit dem Lieferservice und der Montage betrauten Vertragspartner überlassen. Der Käufer stimmt zu, dass die angeführten Daten zum Zweck der Information über und Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen, für Werbezwecke, Marketing und sonstige verkaufsfördernde Aktivitäten der Firma K&K Küchen- und Wohnkonzept GmbH in schriftlicher und elektronischer Form verarbeitet und verwendet werden dürfen. Die Zustimmung kann vom Käufer jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Käufer stimmt weiters ausdrücklich der Zusendung einer elektronischen Post, Lieferverständigungen und Mitteilungen einschließlich SMS an die vom Kunden angegebene e-mail Adresse bzw. Handynummer zu.
  3. Für Schreib , Druck, Rechen und Buchungsfehler wird keine Haftung übernommen. Der Verkäufer ist berechtigt, solche Fehler umgehend zu berichtigen und eine Vertragsanpassung vorzunehmen
  4. Nebenabreden gelten nur dann als gültig wenn sie schriftlich festgehalten sind.
  5. Mehrere Käufer haften für die Erfüllung aller in diesem Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand. Bei einer Mehrheit von Käufern können Rechte und Ansprüche aus diesen Kaufvertrag dem Verkäufer gegenüber nur durch den umseits an erster Stelle genannten Käufer geltend gemacht werden. Der Verkäufer ist berechtigt, nach seiner Wahl an einen der Käufer mit Wirkung für alle Käufe rechtserhebliche Mitteilungen zu richten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt auch für eine allfällige Rückzahlung einer Anzahlung.
  6. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.  Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der K&K Küchen- und Wohnkonzept GmbH ausschließlich sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.